Corona-Schulampel wird wieder auf "Orange" gestellt.
Liebe Eltern!
Ab Montag, 07.12.2020 gilt für alle Schulen wieder die Ampelfarbe „Orange“.
Hier nochmals die genaue Auflistung der Maßnahmen der einzelnen Schulampelfarben:
Bei “Grün“ sollen viele Aktivitäten (insbesondere Singen und Sport) ins Freie verlagert werden, insbesondere dann, wenn es organisatorisch und räumlich möglich ist. Eine einheitliche Plattform für die Kommunikation wird vorausschauend eingerichtet und die Art und Weise, wie Aufgaben weitergegeben werden, festgelegt.
Ab „Gelb“ gibt es eine generelle Pflicht, den MNS zu tragen, und zwar für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrende. Sobald die Schülerinnen und Schüler in der Klasse sind und ihre Plätze eingenommen haben, kann dieser abgenommen werden. Wenn Gruppenarbeiten durchgeführt werden, die ein Abstandhalten nicht mehr zulassen, kann von den Lehrpersonen das Tragen des MNS angeordnet werden. Lehrkräfte können einen MNS tragen, wenn sie dies für richtig halten oder wenn sie sich intensiv mit einzelnen Schülerinnen und Schülern auseinandersetzen und Abstände nicht mehr einhalten können. Das Singen soll, sowohl im Musikunterricht als auch in anderen Fächern, in geschlossenen Räumen nur mit dem MNS bzw. im Freien erfolgen. Bewegung und Sport kann weiterhin stattfinden. 10
Bei „Orange“ soll Singen unterlassen werden. Bewegung und Sport kann weiterhin stattfinden, vorzugsweise im Freien, aber auch im Turnsaal, dieser ist jedoch gut zu durchlüften. Es sollen keine Sportspiele und Übungen mehr stattfinden, bei denen der Zwei-Meter-Abstand (erhöhter Sicherheitsabstand) unterschritten würde.
Bei „Rot“ wird der Präsenzbetrieb an den betroffenen Schulen eingestellt und auf Distance-Learning umgestellt. Das gilt auch für die Klassen oder Schulen, die von den Gesundheitsbehörden vorübergehend geschlossen werden. Dort kommt es gleichsam automatisch zur Umstellung auf Distance-Learning.1 Eine Betreuung wird aber weiterhin angeboten. Es werden in der Schule Lernstationen eingerichtet, die sich vor allem auch an jene Schülerinnen und Schüler richten, die einen verstärkten Förderunterricht benötigen oder die zu Hause nicht die Bedingungen vorfinden, um erfolgreich weiterlernen zu können. Schülerinnen und Schüler mit ao.-Status und mit verpflichtendem Förderunterricht haben die Schule weiterhin zu besuchen, da sie im Distance-Learning besonders schwer zu betreuen sind.